Schulungen und Seminare

Hygiene-Schulung für Ihr Unternehmen gemäß DIN 10514 und IfSG § 43 Abs. 1

Unsere praxisnahen Hygieneschulungen orientieren sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Forderungen und erleichtern Ihnen somit den Nachweis gegenüber den Überwachungsbehörden. Unsere Schulungen führen zum sicheren Umgang mit Lebensmitteln und sind somit ein wertvoller Beitrag zum Verbraucherschutz. Wir empfehlen Ihnen eine jährliche Wiederholung der Hygiene-Schulung (wie im Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben).

Alle Maßnahmen werden von uns im Einklang mit den europäischen Normen HACCP, IPM und IFS sowie nationalen Verordnungen (LMHV) und den Anforderungen internationaler Lebensmittelkonzerne (DIN 10523) konzipiert und durchgeführt.

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II. Folge – Belehrungen nach § 42 + 43 Infektions­schutzgesetz (IfSG)

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Folgebelehrung der Mitarbeiter gemäß § 43 Absatz 4 von bisher „jährlich“ auf neu „alle zwei Jahre“ festgesetzt. Diese Folge – Belehrung können wir für Sie betriebs- und -fachbezogen übernehmen.

III. Bekämpfung von Schadnagern. Sachkunde erweitern gemäß GefStoffVerordnung

Wer berufsmäßig Schadnager (Ratten und Mäuse) bekämpft und bereits nach dem Tierschutzgesetz § 4 (Töten von Wirbeltieren) und dem Biozidrecht (Pflanzenschutzschein) sachkundig ist, muss seit dem 01.03.2018 zusätzlich sachkundig nach Gefahrstoffverordnung, Anh. I, Nr. 3 sein. Dann ist der Einsatz von Rodentiziden, die als gefährliche Stoffe und Zubereitungen gelten, weiterhin möglich. Chemikaliengesetz und CLP-Verordnung, Verhalten bei Vergiftungsfällen, Allgemeine Grundlagen der Toxikologie, LD50 Gefährlichkeitsmerkmale (akute Toxizität, spezifisch zielorgantoxisch, reproduktionstoxisch) Gefahrstoffverordnung, Anwendungsbereich Anhang I Nr. 3Verhalten des Wirkstoffs im Nicht-Zielorganismus, Primär- und Sekundärvergiftungen, Chemisches Verhalten der Schädlingsbekämpfungsmittel in der Umwelt, Zulassung von Rodentiziden nach Biozidverordnung, Risikominderungsmaßnahmen Transport, Lagerung, Reinigung und Entsorgung der Präparate

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